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   VG Berlin, 19.11.2013 - 3 K 282.10   

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https://dejure.org/2013,44303
VG Berlin, 19.11.2013 - 3 K 282.10 (https://dejure.org/2013,44303)
VG Berlin, Entscheidung vom 19.11.2013 - 3 K 282.10 (https://dejure.org/2013,44303)
VG Berlin, Entscheidung vom 19. November 2013 - 3 K 282.10 (https://dejure.org/2013,44303)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

    Auszug aus VG Berlin, 19.11.2013 - 3 K 282.10
    Dafür spricht letztlich auch, dass die Klagefrist für Rechtsfrieden und Rechtssicherheit sorgen soll und dass sie gleichzeitig der Gewährleistung eines wirkungsvollen behördlichen und gerichtlichen Verfahrens dient (Urteil des BVerwG vom 30. Oktober 1997 - 3 C 35.96 - BVerwGE 105, 288 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, 253 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus VG Berlin, 19.11.2013 - 3 K 282.10
    Dafür spricht letztlich auch, dass die Klagefrist für Rechtsfrieden und Rechtssicherheit sorgen soll und dass sie gleichzeitig der Gewährleistung eines wirkungsvollen behördlichen und gerichtlichen Verfahrens dient (Urteil des BVerwG vom 30. Oktober 1997 - 3 C 35.96 - BVerwGE 105, 288 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, 253 ).
  • BVerwG, 21.12.2011 - 6 C 18.10

    Höhere Förderung der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg weiter streitig

    Auszug aus VG Berlin, 19.11.2013 - 3 K 282.10
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass aus Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG kein verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Gewährung staatlicher Finanzhilfe folgt, sondern dass der jeweilige Landesgesetzgeber hier einen politischen Handlungsspielraum hat, der nur dann überschritten wäre, wenn (durch eine unzureichende Bemessung der zu gewährenden Zuschüsse) das Ersatzschulwesens als Institution existentiell gefährdet würde (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88 - BVerfGE 90, 107 ; BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 6 C 18.10 - juris Rn. 14).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus VG Berlin, 19.11.2013 - 3 K 282.10
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass aus Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG kein verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Gewährung staatlicher Finanzhilfe folgt, sondern dass der jeweilige Landesgesetzgeber hier einen politischen Handlungsspielraum hat, der nur dann überschritten wäre, wenn (durch eine unzureichende Bemessung der zu gewährenden Zuschüsse) das Ersatzschulwesens als Institution existentiell gefährdet würde (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88 - BVerfGE 90, 107 ; BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 6 C 18.10 - juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 07.04.2009 - 4 A 415/08

    Zeitraum; Einsatzgemeinschaft; Sozialhilfe; Auslegung; Aufklärung; Bedürftigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 19.11.2013 - 3 K 282.10
    Gegen Ersteres spräche auch, dass derselbe Verfahrensgegenstand, über den mit dem Bescheid vom 24. Juni 2010 bereits entschieden wurde, nicht zum Gegenstand eines weiteren Verwaltungsverfahrens hätte gemacht werden dürfen (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl., Rn. 15 a zu § 22; Sächsisches OVG, Urteil vom 7. April 2009 - 4 A 415/08 -, juris).
  • BVerwG, 26.07.2005 - 6 B 24.05

    Bundesrecht; Eingreifen; Ersatzschule; Ersatzschule; Existenzminimum;

    Auszug aus VG Berlin, 19.11.2013 - 3 K 282.10
    Daraus folgt, dass Kosten nur in die Berechnung der vergleichbaren Personalkosten eingehen, wenn es entsprechendes Personal an öffentlichen Schulen gibt, für die das Land Berlin Vergütungen und Löhne zahlt, nicht dagegen, wenn die jeweiligen Aufgaben im Wege des sog. Outsourcing an Fremdfirmen vergeben werden (vgl. zu § 8 PrivatschulG OVG Berlin, Urteil vom 14. September 2004, a.a.O., Rn. 51; BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 6 B 24.05 -, juris, Rn. 8; die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 28. Oktober 2005 - 1 BvR 1939/05 - nicht zur Entscheidung angenommen).
  • VG Berlin, 25.03.2009 - 3 A 286.08

    Berechnung der durchschnittlichen Personalkosten an öffentlichen Schulen bei der

    Auszug aus VG Berlin, 19.11.2013 - 3 K 282.10
    Bereits mit Urteil vom 25. März 2009 (VG 3 A 286.08) hat die Kammer hierzu ausgeführt:.
  • VG Berlin, 25.03.2009 - 3 A 293.06

    Privatschule - Erhöhung des Privatschulzuschusses, Bestimmung der vergleichbaren

    Auszug aus VG Berlin, 19.11.2013 - 3 K 282.10
    Diese Regelung sollte zu einer Annäherung an die tatsächlichen Verhältnisse der Privatschulen bewirken, die anders als die öffentlichen Schulen ausschließlich Angestellte beschäftigen (vgl. dazu im Einzelnen das die Schule des Klägers betreffende Urteil der Kammer vom 25. März 2009 - VG 3 A 293.06 - ).
  • VG Berlin, 22.09.2014 - 3 K 419.13

    Herabsetzung eines Zuschusses aufgrund zu hoch angesetzter Schülerzahl;

    Wäre ein den veränderten Schülerzahlen Rechnung tragender Rückforderungsbescheid als eine (vollständige) erneute Regelung des zuvor bewilligten Zuschusses anzusehen, hätte im Übrigen die Klage des Klägers in dem Verfahren VG 3 K 282.10, über die das Gericht ebenfalls durch Urteil vom 19. November 2013 entschied, bereits als unzulässig abgewiesen werden müssen, weil er zwar den ursprünglichen Bewilligungsbescheid, nicht aber den später ergangenen, dasselbe Haushaltsjahr betreffenden Rückforderungsbescheid angefochten hatte.
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